Öffnungszeiten
Die Belegstelle ist geöffnet von 09.05.2026 bis zum 23.07.2026.
Die Öffnung ist an folgenden Tagen vorgesehen:
Mai | Juni | Juli |
|---|---|---|
Sa. 09.05.2026 | Sa. 06.06.2026 | Sa. 04.07.2026 |
Sa. 16.05.2026 | Do. 11.06.2026 | Do. 09.07.2026 |
Do. 21.05.2026 | Sa. 20.06.2026 | Sa. 18.07.2026 |
Do. 28.05.2026 | Do. 25.06.2026 | Sa. 25.07.2026 |
Bitte melden Sie sich vorher bei uns an.
Sie haben an diesem Tag keine Zeit kein Problem?
Es besteht auch die Möglichkeit, alternative Termine mit uns zu vereinbaren.
Bitte setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns telefonisch, über WhatsApp oder per E-Mail.
Sollten wir gerade nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf der Mailbox oder schreiben Sie uns.
| Ansprechpartner: | ||
| Belegstellenleiter: | Wolfgang Schäfer | Tel. 06166 8815 |
| 1. Vorsitzender: | Andreas Schuchmann | Tel. 01520 1775280 (gerne per Whatsapp) |
| 2. Vorsitzender: | Joachim Striebinger | Tel. 0179 6919412 |
| oder per E-Mail: | info@belegstelle-salzkopf.de |
Weitere Ansprechperson für den Tag finden Sie unter Veranstalung.
Die Vatervölker werden geführt von unseren Belegstellenleitern Wolfgang Schäfer und Dr. János Borgulya .
Auf Anordnung des Veterinäramtes muss für alle Bienen, die auf die Belegstelle gebracht werden, ein gültiges Gesundheitszeugnis vorliegen.
Das Gesundheitszeugnis kann vorab als PDF an den Belegstellenleiter bzw. die Ansprechpersonen (info@belegstelle-salzkopf.de) gesendet oder bei der Anlieferung (Beschickung) vorgelegt werden.
Für den Kreis Bergstraße gilt folgende Reglung:
Falls Bienenvölker innerhalb des Kreises Bergstraße verbringen möchten, benötigen Sie
hierfür eine amtstierärztliche Bescheinigung, die Sie nach Untersuchung Ihrer Völker durch einen Bienensachverständigen (BSV) bei der Behörde beantragen müssen. (§5 BS-VO).
Achtung: In „Friedenszeiten“, also ohne Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut im Kreis Bergstraße oder in unmittelbarer Nähe des Kreises Bergstraße, duldet meine Behörde, dass Bienenvölker innerhalb des Kreisgebietes ohne gültige amtstierärztliche Bescheinigung verstellt
werden.
Aber: Bei neuen Bienenhaltern bzw. Jungimkern besteht die Behörde auf die rechtzeitige Meldung der Bienenvölker bei meiner Behörde und auf Vorlage einer amtstierärztlichen Bescheinigung für das erworbene Bienenvolk bzw. die Bienenvölker. Dadurch will meine Behörde
sicherstellen, dass neue Bienenhalter, vitale Bienenvölker, die frei von Bienenkrankheiten sind, als Grundlage für ihre Tätigkeit als Imker erhalten. Zusätzlich wird sichergestellt, dass Bienenkrankheiten nicht unbemerkt weiter verschleppt werden und rechtzeitig bekämpft bzw. behandelt (z. B. Varroamilbe) werden können.
Mit imkerlichen Grüßen
Bienenzüchtergemeinschaft
Starkenburg - Salzkopf und Umgebung e. V.
Der Vorstand
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Andreas Schuchmann: 26.03.2026 03:02 |
| Moin Ihr Lieben |